Tag der offenen Gartentür 2023

Liebe Gartenfreunde,


auch in diesem Jahr wird es in den meisten Landkreisen wieder einen TAG DER OFFENEN GARTENTÜR geben. Wir freuen uns über die große Anzahl an Gartenbesitzern, die am 11. Juni 2023 (im Landkreis Kronach) bzw. am 25. Juni 2023 in den Landkreisen Bayreuth, Coburg, Forchheim, Lichtenfels, Hof, Kulmbach und Wunsiedel stolz ihre grünen Paradiese präsentieren möchten. Ob Nutz- oder Erholungsgarten, ob Staudenbeete oder Streuobst, unsere oberfränkischen Gärten beeindrucken durch ihre Vielfalt und werden geprägt von den Menschen, die sie pflegen.


Nutzen Sie diesen besonderen Gartentag für einen Ausflug ins Grüne. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


Viele Grüße
Emmi Zeulner

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Gemeinschaftsgärten

Foto Stephan Herbert Fuchs

Gemeinschaftliches Gärtern steht für Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Freundschaft, Klimaschutz, Erholung, Gesundheitsbewusstsein und vieles mehr. 2022 wurde das Thema als unser Jahresprojekt vom Bezirk Oberfranken gefördert. Das Ergebnis, eine Dokumentation über ausgewählte oberfränkische Gemeinschaftsgärten, wurde Bezirkstagspräsident Henry Schramm überreicht.
Vielen Dank für die Projektbetreuung an Friedhelm Haun. Danke für weitere Mithilfe und wunderbare Foros an Stephan Herbert Fuchs.

Dorfökologie - Gartenbauvereine vorbildlich aktiv

Alle zwei Jahre laden wir unsere oberfränkischen Gartenbauvereine zur Teilnahme am Dorfökologie-Wettbewerb ein.
Damit möchten wir besonders erfolgreiche Aktivitäten unserer Mitglieder herausstellen, durch die ihr Dorf einen beachtlichen Mehrwert im Bereich der Grüngestaltung erhält.
Ob es die Schaffung einer einladenden schattenspendenden Sitzgelegenheit in der Ortsmitte oder um die Anlage von Bienenweide und Insektenräumen geht, der Kreativität der Teilnehmenden sind keine Grenzen gesetzt.
Im Mittelpunkt steht die naturnahe und nachhaltige Gestaltung öffentlicher Flächen in unserer Heimat.
Damit haben wir alle Generationen im Blick, wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Dorfökologie: Preisträger der vergangenen Jahre

Aktion "Unser Streuobst"

Streuobst ist ein bedeutendes Rückzuggebiet für unsere Insekten. Auf sie wird in letzter Zeit besonders der Blick geworfen. Hier können Gartenbauvereine einen eigenen wichtigen Beitrag leisten: Im ureigenen Arbeitsgebiet Streuobst. Denken wir an die Frühzeit der Gartenbauvereine, da waren praktisch alle Obstanlagen hochstämmige Obstwiesen.
Um diese wertvollen Biotope zu fördern, legt der Bezirksverband Oberfranken für Gartenbau und Landespflege die Aktion „Unser Streuobst" auf. Es handelt sich um eine Förderung für die Vereine unseres Bezirksverbands, die Obstwiesen besitzen oder verantwortlich betreuen.
Gefördert werden können:

  • Pflanzungen von Streuobst auf eigenen oder gepachteten Flächen des Vereins mit allen durch Rechnungen nachweisbaren Kosten, die mit dieser Aktion zusammenhängen wie Obstgehölze, Pflanzmaterial, Sitzstangen für Greifvögel, Vogelschutzmaßnahmen, begleitende Hecke.
  • Real angefallene Kosten bei Pflegemaßnahmen, Werkzeuge einmalig, auch Rechnungen von Fachkräften, die die Bäume sachgerecht pflegen.
  • Aktionen mit den Verein, mit der Jugend, die keine Erlöse erwirtschaften, also nicht Streuobstfest u.Ä. (diese können bei der Aktion „Streuobst" der Landesanstalt für Landwirtschaft Freising im Bereich Agrarökologie angemeldet und von dort unterstützt werden).
  • Artenschutzmaßnahmen wie Nistkastenanschaffung, Nistkastenbau, Steinkauzröhren u.Ä.
  • Fachexkursionen in die Streuobstwiese, Obstausstellungen, u.Ä.
  • Anschaffung von Kleinkeltern, Dörranlagen u.ä.

Nicht gefördert werden alle Aktionen, die Geld erwirtschaften wie Vereinsfeste, Keltereibetrieb u.Ä.
Rahmenbedingungen:
Es werden nur reale Ausgaben gefördert, die der Verein auf eigenen oder von ihm auf eigene Kosten betreuten Flächen durchführt, die durch Originalrechnungen nachgewiesen werden müssen, die auf den Verein ausgestellt sein müssen (keine Eigenbelege).
Förderuntergrenze: 100 € Ausgaben des Vereins
Förderumfang: 30% der nachgewiesenen Ausgaben
Förderobergrenze: 1000 € Ausgaben in einem Jahr, d.h. 300 € Förderung
Einreichen müssen die Vereine eine Beschreibung des Projekts
oder der Aktion mit Foto und einem formlosen Förderantrag.
Der Antrag kann zusammenfassend einmal im Jahr gestellt werden.